Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Repro Rapid GmbH nachfolgend RR genannt

1. Geltungsbereich

AGB : 1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von RR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die RR mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Eine Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn RR ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Dies gilt auch, wenn RR auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

AGB : 2.1 Sämtliche Angebote von RR sind unverbindlich und freibleibend. Ein wirksamer Vertrag kommt im Regelfall durch eine verbindliche Auftragsbestätigung von RR zustande, spätestens jedoch mit Empfangnahme der ersten Leistung/Lieferung oder Zahlung/Teilzahlung durch den Auftraggeber.

AGB :2.2 Mündliche Zusagen von RR vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

AGB :2.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

2.4 Angaben von RR zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.5 RR behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von RR weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von RR diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

3. Preise und Zahlung

AGB : 3.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten die Listenpreise von RR. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die von RR genannten Preise enthalten grundsätzlich keine Mehrwertsteuer, wenn sie nicht ausdrücklich ausgewiesen ist. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

3.2 Rechnungsbeträge sind sofort ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei RR. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

3.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.4 RR ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von RR durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

3.5 Nach Auftragsannahme durch RR veranlasste Änderungen des Auftrags können diesem einschließlich des etwaig dadurch verursachten Maschinenstillstandes berechnet werden.

3.6 Bei Storno eines Auftrags nach dessen Erteilung oder mangels Lieferung von Schriftgut bis zum vereinbarten Termin, kann RR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des vereinbarten Auftragsvolumens verlangen.

3.7 Wenn bei einem Digitalisierungsauftrag das tatsächlich zu digitalisierende Volumen der Dokumente bis zu 10% geringer ausfällt, als im Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung angegeben, so reduziert sich die vereinbarte Vergütung nicht. Beträgt die Mindermenge mehr als 10%, so vermindert sich die darauf entfallende anteilige Vergütung um 30%. Ist das tatsächlich zu digitalisierende Datenvolumen größer als im Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung angegeben, so erhöht sich die Vergütung anteilig entsprechend der Mehrmenge.

3.8 Wenn für die Durchführung eines Auftrages im Rahmen einer Aufbereitung nicht vereinbarte Mehrleistungen erforderlich sind (das Bekleben von zerrissenen Plänen, umfangreiches Entfernen von Büromaterialien von den Dokumenten – z.B. Merkzettel, Büro und Heftklammern -, das Sortieren von Plänen und Dokumenten usw.), so sind diese zusätzlich zu vergüten. Als Mehrleistung gilt auch, wenn Dokumente großformatiger sind, als im Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung angegeben.

3.9 Die Scanleistung erfolgt in mittlerer Art und Güte. Eine Fehlerquote bis zu 0,2 % (ein Blatt pro Aktenordner) ist technisch bedingt und stellt keinen Mangel dar. Auf Wunsch des Auftraggebers kann er gegen eine entsprechende Vergütung eine Garantie für die Digitalisierung aller angelieferten Dokumente erhalten.

4. Lieferung

AGB : 4.1 Falls eine Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung / Lieferschein. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.

  1. b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird.

4.2

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Skripte, Dokumente, Genehmigungen, Freigaben und ggf. nach Eingang vereinbarter Anzahlungen.

4.3

Im Falle einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die beauftragte Leistung durchgeführt und der Auftraggeber die schriftliche Mitteilung erhalten hat, dass der Liefergegenstand im Geschäftsbetrieb von RR zur Abholung bereit liegt.

4.4

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung von Terminen durch RR sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Befindet sich RR mit der zu erbringenden Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

4.5

Wenn Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von RR liegen, die Leistungserbringung, die Beschaffung oder den Versand sowie die Übertragung von Daten über das Internet oder Sharepoint des Auftragsgebers verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, ist RR dem Auftraggeber für daraus entstandene Schäden nicht haftbar. RR wird dann den Auftraggeber hiervon unverzüglich informieren. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung von digitalisierten Daten mehr als einen Monat überschritten, sind beide Teile, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ersatzansprüche erwachsen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich RR bereits in Verzug befindet.

4.6

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der Leistungen von RR in Verzug, so stehen RR die Rechte aus § 326 BGB zu. Alternativ steht RR das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.

4.7

Nimmt der Auftraggeber die Lieferung und Leistungen der RR ( u.a. Digitale Daten) innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisierter Online-Übertragung nicht unverzüglich ab, oder ist eine Übertragung infolge von Umständen, die RR nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist RR berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst zu archivieren oder bei einem Spediteur einzulagern.

AGB : 4.8 Vom Auftraggeber zu lieferndes Material (Aktenordner, Pläne, Zeichnungen, Bücher etc.), gleich welcher Art, ist an RR frei Haus zu liefern. Der Eingang wird von RR bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.

4.9 Bei Aufträgen mit Leistung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung der Leistung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.

4.10 Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter – unabhängig davon, ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

5. Gefahrenübergang

AGB : 5.1 Der Versand von Datenträgern (DVDs, CDs o.ä.) oder die Übertragung u.a. via elektronischer Mails, Internet (FTP – Übertragung), sowie auch über sichere Leitungen (https), erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers an die von ihm im Rahmen der Bestellung oder des Schriftverkehrs angegebene Lieferanschrift. Dies gilt auch, wenn RR im Auftrage des Auftraggebers den Versand veranlasst hat.

5.2 Der Gefahrenübergang von zurückzuliefernden Aktenordnern, Zeichnungen sowie sonstigen Dokumenten geht spätestens mit der Aufgabe beim Zusteller oder Übergabe an den Frachtführer/Kurier auf den Kunden über.

5.3 Die Auslieferung/Rückgabe der Dokumente, Ordner, Zeichnungen oder Pläne erfolgt grundsätzlich unversichert. Wird in Absprache mit dem Kunden eine Versand- oder Transportversicherung vereinbart, trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten. Ansprüche wegen verspäteter postalischer oder sonstiger Zustellung sind ausgeschlossen.

6. Gewährleistung, Mängelrüge

AGB : 6.1 Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen.

6.2

Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material -oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche, mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie wenn aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird, sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt des Weiteren nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.3

Ausgelieferte digitale Dokumente/ Dateien sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner nachfolgend beschriebenen Rechte entgegenzunehmen.

6.4

AGB : Beanstandungen jeglicher Art sind nur zulässig innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der digitalen Daten oder Rückgabe der Unterlagen oder Dokumente, die RR zur Verfügung gestellt wurden. Die Pflicht des Auftraggebers zur Prüfung der genannten Lieferungen besteht auch dann, wenn Testdateien übersandt worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten erbrachten Leistung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. RR hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. RR gewährleistet die Erstellung von Konvertierungsdaten, die die Ursprungsdaten durch Scannen, Digitalisieren oder Konvertieren möglichst nahe abbilden. Je nach Auftragserteilung kommt das entsprechende Verfahren zur Anwendung. Eine vollständige Konvertierung wird nicht gewährleistet. Es ist nicht auszuschließen, dass Abweichungen in den Konvertierungsdaten von den Ursprungsdaten auftreten, die technisch nicht ausgeschlossen werden können. RR sichert nicht zu, dass alle Details eines gescannten Dokumentes oder Planes in einer sichtbar gemachten Datei oder auf einem Ausdruck der Datei einwandfrei erkennbar sind.

6.5

AGB : Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht als Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Testdatei und Auftragsdatei sowie zwischen verschiedenen dpi – Scans (100 dpi, 200 dpi, 300 dpi oder mehr).

6.6

Bei berechtigten Mängelrügen hat RR nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Ansprüche – das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6.7

Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen (binnen 10 Tage) sind Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.

6.8

AGB : Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen RR geltend gemacht werden, wenn die entsprechende Mängelrüge innerhalb von 2 Monaten, nachdem die Erzeugnisse RR verlassen haben, bei RR eintrifft.

6.9

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Lieferdatum. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald der Auftraggeber beginnt, Pläne, Zeichnungen, Dokumente oder die von RR gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte ändern zu lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

6.10

Die inhaltliche Prüfung der gelieferten Dateien und/oder Ausdrucke und Plots vor der weiteren Verwendung in seinen Konstruktionen, Planungen und Projekten fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers.

7. Haftung

7.1

AGB : RR übernimmt keine Haftung für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit auftragsgemäß erbrachter Leistungen.

7.2

Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen verursacht wurde. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Schaden bei Beschädigung von Datenträgermaterial eintritt. Im Übrigen umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen. Eine Haftung von RR ist soweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen des Auftraggebers hätte verhindert werden können oder wenn der eingetretene Schaden bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn/Produktionsausfall ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von RR. Des Weiteren stellt der Auftraggeber RR von jeglichen Schadenersatzansprüchen frei für Schäden, die in Folge von Hackerangriffen oder unberechtigten Zugang zum internen Netzwerk von RR durch Dritte eintreten.

8. Eigentumvorbehalt

AGB : 8.1 Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, bleiben alle erbrachten Leistungen und gelieferten Materialien/Dateien bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von RR.

8.2

Ist der Auftraggeber Unternehmer, so bleiben alle erbrachten Leistungen und gelieferten Materialien/Daten bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum von RR. Ihre Verarbeitung, Vermischung und sonstige Verwertung ist ihm nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits im Voraus an RR ab, welcher die Abtretung annimmt. Der Auftraggeber darf die abgetretenen Forderungen nicht in ein Kontokorrentverhältnis einstellen. Er ist jedoch bis zum jederzeit zulässigen Widerruf von RR berechtigt, die Forderungen für RR einzuziehen. Ungeachtet des Widerrufs erlischt das Recht zur Verwendung der Vorbehaltsware und das Einziehungsrecht des Auftragsgebers automatisch, wenn dieser seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird. Vom Auftraggeber im Wege dieser Einziehungsermächtigung eingezogene Beträge sind unverzüglich an RR weiterzuleiten. Auf Verlangen von RR hat der Auftraggeber sämtliche abgetretenen Forderungen zu benennen und seinen Schuldnern gegenüber offen zu legen. Ungeachtet dessen ist RR im Verzugsfall berechtigt, die Abtretung gegenüber den Schuldnern auch selbst anzuzeigen und diese zur unmittelbaren Zahlung an RR aufzufordern.

8.3

AGB : Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware (Daten und Medienerzeugnisse) ist für die Dauer des Vorbehalts ausgeschlossen. Beeinträchtigungen durch Dritte, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung, hat der Auftraggeber RR unverzüglich unter Vorlage aller für eine wirksame Rechtsverteidigung maßgeblichen Unterlagen und Informationen anzuzeigen und den Dritten auf das Bestehen des Eigentumsvorbehalts hinzuweisen.

8.4

Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Dauer des Eigentumsvorbehalts zur ordnungsgemäßen Sicherung und Pflege der Vorbehaltsware (Daten und Medienerzeugnisse).

8.5

AGB : Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist RR auch zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

8.6

. RR ist berechtigt, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen und Gegenstände bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Zahlungen zurückzubehalten.

9. Urheberrecht

AGB : Für die Prüfung des Rechts zur Vervielfältigung aller digitalen Daten, Scan- und Medienerzeugnisse ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Copyrights verletzt werden. Bei allen an RR übergebenen Dokumenten, Büchern, Scan -Vorlagen sowie sonstigen Daten und Schriftgütern wird vorausgesetzt, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Sollten in den genannten Dokumenten, Daten und Schriftgütern Urheberrechte Dritter enthalten sein, setzt RR ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber bereits die Zustimmung des Urhebers zur Durchführung des erteilten Auftrages besitzt. Der Auftraggeber stellt RR hiermit unwiderruflich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung dessen Urheberrechts frei.

10. Datenübermittlung, Datenschutz,

Datenlöschung

AGB : 10.1 Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Informationsdaten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Entdeckt die RR auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. RR behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche vireninfizierte Dateien des Auftraggebers bei RR Schäden entstanden sind.

10.2 Sämtliche durch RR für die Geschäftsabwicklung vom Auftraggeber erhobenen Daten werden zum Zwecke der Abwicklung der Angebote oder Bestellungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Teledienstdatenschutzgesetzes erhoben, gespeichert und genutzt sowie ausschließlich an beauftragte Partnerunternehmen zwecks Auftragsdurchführung übermittelt.

10.3 RR ist berechtigt, die für den Auftraggeber erzeugten bzw. digitalisierten Daten nach 2 Wochen endgültig zu löschen, sollte nach Erbringung der bestellten Leistung keine Löschfreigabe vom Auftraggeber erteilt werden.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und

Gerichtsstand

AGB : 11.1 Auf sämtliche Rechtsverhältnisse, die von diesen AGB erfasst werden, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1988 (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Frankfurt. RR ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

12. Salvatorische Klausel

AGB : 12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen vorliegender AGB grundsätzlich nicht berührt. Gleiches gilt für anderweitige einzelne vertragliche Bestimmungen.

12.2 In vorgenannten Fällen verpflichten sich die Parteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die, sofern rechtlich möglich, dem mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommen. Nur sofern eine Anpassung rechtlich nicht möglich ist gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 23.05.2019